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Kurzspielgolfverein

Auszug der Statuten Kurzspielgolfverein

§1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen ”Kurzspielgolfverein“.
(2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf die Steiermark.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Pflege des Golfsports, primär als präventives Bewegungsangebot
(insbesondere durch die Errichtung und Betrieb eigener, unprätentiöser Golfanlagen und damit die Erlangung einer ordentlichen Mitgliedschaft im ÖGV zur Erreichung der im Golf erforderlichen „Vorgabewirksamkeit“)
und des Golftourismus im Großraum Graz, bzw. in der Steiermark.